Die Weiße Wanne
Die Bauwerksabdichtung als "Weiße Wanne" ist für uns von zentraler Bedeutung.
Wir widmen diesem Bereich der Bauwerksabdichtungen unser Kerngeschäft. Im Gegensatz zu bituminösen Klebeabdichtungen, Schwarzen Wannen, deren Ausführung in DIN 18195 bzw. DIN 18533 geregelt ist, gibt es bis dato für die Weiße Wanne keine Einheitsnorm. Es gibt nur eine Vielzahl von Literaturstellen und Empfehlungen, welche mit Formulierungen "man sollte", "es hat sich bewährt", "es ist anzuraten", "üblicherweise", aufwarten. In der WU-Richtlinie des DAfStb (erschienen 2003) in der aktuellen Fassung 2017 werden Eckpunkte und Grundregeln dargelegt. Es wird explizit darauf verwiesen, dass für eine WU-Beton-Konstruktion eine Planung unabdingbar ist. Dem Planer weist man somit ein hohes Maß an Verantwortung zu und verlangt ihm diese auch ab, da explizit formuliert wird, dass Angaben zu Weißen Wannen geplant werden müssen.
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Die Weiße Wanne plus
Die Bauwerksabdichtung als „Weiße Wanne plus“ für noch mehr Sicherheit.
Die Frischbetonverbundfolie wird gerne als zusätzliche Maßnahme (Sekundärabdichtung) für WU-Beton-Konstruktionen bei hochwertig ausgebauten Kellern oder bei Konstruktionen verwendet, bei denen die Zugänglichkeit der WU-Bauteile nur erschwert oder sogar unmöglich ist. Unter Berücksichtigung der steigenden Ansprüche an die Nutzung der Kellerräume ist die zielsichere Erfüllung der Anforderungen an WU-Bauwerke eines der Hauptargumente für den Einsatz der Frischbetonverbundfolie. Seit 2023 ist die Herstellung, Planung und Verarbeitung im DBV-Merkblatt „Frischbetonverbundsysteme“ geregelt. Es wird in zwei Ausführungsvarianten und drei Leistungsklassen unterschieden.
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Das System PERMATON®
Das Sytem Permaton® bietet Bauherren und Architekten/Planeren eine Reihe entscheidender Vorteile. Gründe, warum Sie sich dafür entscheiden sollten...
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Mit Sicherheit das bessere Konzept
Wir gewährleisten die dauerhafte Wasserundurchlässigkeit des nach dem System Permaton® verarbeiteten Konstruktionsbetons, vor allem aber die Gebrauchstauglichkeit in Bezug auf dauerhafte Dichtigkeit der nach dem Verfahren Permaton® hergestellten Bauteile und des Tragwerks. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Abschluss der Abdichtungsbetonierarbeiten.
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